Website für Ärzte und Wahlarzt-Ordinationen in Wien
Ihre Patienten wollen drei Dinge schnell wissen: Wie bekomme ich einen Termin, was kostet es mich, wie komme ich hin. Wir bauen Ihrer Ordination eine Website, die genau das beantwortet, mit sachlichen Texten, die sich an § 53 Ärztegesetz orientieren und die Sie vor dem Livegang freigeben. Sie schreiben keine Zeile selbst: Die Texte kommen von uns, Sie lesen nur gegen. Fixpreis ab 599 Euro netto, bezahlt wird erst nach der Abnahme.
Der Entwurf ist kostenlos und unverbindlich: Nach einem kurzen Gespräch sehen Sie innerhalb von 48 Stunden einen Entwurf im Browser. Gefällt er Ihnen nicht, kostet Sie das nichts.
Stand dieser Seite: 15. Oktober 2026. Was wir zum Berufsrecht schreiben, ist eine Orientierung aus unserer Arbeit, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt die Ärztekammer für Wien.
Was Ihre Website für die Ordination tun soll
Wer zu einer Wahlärztin geht, zahlt die Rechnung zuerst selbst. Darum schaut er vorher genau nach: Bekomme ich bald einen Termin? Was kostet mich das? Wie komme ich hin? Findet er die Antwort nicht, ruft er an und fragt. Oder er sucht weiter.
Eine gute Ordinations-Website beantwortet diese Fragen, bevor das Telefon läutet. Das entlastet Ihr Team, und Patienten kommen mit den richtigen Erwartungen. Ob Wahlärzte dadurch mehr Patienten gewinnen, hat nach unserem Wissen niemand gemessen. Darum versprechen wir das auch nicht.
Warum wir einen Baukasten für Ihre Ordination nicht empfehlen
Ein Homepage-Baukasten hat eine niedrige Monatsgebühr. Bezahlt wird er mit etwas anderem:
- Mit Ihrer Zeit. Texte schreiben, Fotos suchen, Formular, Impressum und Datenschutzerklärung einrichten: Das machen Sie selbst, abends nach der Ordination. Der Baukasten liefert das Werkzeug, nicht die Arbeit.
- Mit dem Ergebnis. Aus unserer Erfahrung sehen Seiten aus Vorlagen oft aus wie viele andere, und nicht so, wie Sie sich Ihre Ordination vorstellen.
- Mit der Pflege. Neue Ordinationszeiten, Urlaub, ein geändertes Honorar: Jemand muss es eintragen. Im Alltag einer Ordination bleibt dafür kaum Zeit, und eine Seite mit alten Zeiten schadet mehr, als sie hilft.
- Mit dem Risiko im Berufsrecht. Ein Formularfeld "Ihre Nachricht" ist schnell eingefügt, und schon stehen dort Beschwerden und Befunde. Ein Werbesatz aus der Vorlage passt schnell nicht zum Ärztegesetz. Darauf achten Sie im Baukasten allein.
Bei uns ist es umgekehrt: Wir schreiben die Texte, bauen die Seite und halten sie technisch aktuell. Sie lesen gegen und geben frei. Kleine Änderungen wie neue Urlaubszeiten sind in der laufenden Betreuung enthalten (bis zu zwei pro Quartal).
Was auf Ihre Website gehört: acht Bausteine
- Termin. Die Telefonnummer ganz oben, am Handy mit einem Tipp anrufbar. Dazu die Telefonzeiten, wenn sie von den Ordinationszeiten abweichen. Wer tagsüber schlecht telefonieren kann, hinterlässt Name und Nummer für einen Rückruf.
- Ordinationszeiten. Eine einzige, aktuelle Angabe. Stehen auf der Website, bei Google und im Ärzteverzeichnis verschiedene Zeiten, rufen alle nach.
- Kasse oder keine Kasse. Klar gesagt: Wahlarzt-Ordination, keine Kassenverträge (oder: welche Kassen). Dazu kurz, wie die Rückerstattung läuft (siehe nächster Abschnitt).
- Fachgebiete und Schwerpunkte. Nur, was Sie laut Aus- und Fortbildung beherrschen, in Worten, die Patienten verstehen. Zum Beispiel: "Mit diesen Beschwerden kommen Sie zu mir" statt einer Liste von Fachbegriffen.
- Sprachen. Sprechen Sie mit Patienten auch Englisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch oder eine andere Sprache, gehört das auf die Startseite. Wer eine Ärztin in seiner Sprache sucht, sucht genau danach.
- Anfahrt. Adresse, Stockwerk, Lift ja oder nein, nächste Öffi-Station, Parken. Ein Link "Route planen" genügt. Eine eingebettete Karte lädt Daten von Google und braucht dann eine Einwilligung.
- Kontaktformular ohne Gesundheitsdaten. Nur Name, Telefonnummer und Wunschzeit für den Rückruf, kein Feld "Ihre Beschwerden". Darüber steht: "Bitte keine Gesundheitsdaten ins Formular." Gesundheitsdaten sind gesetzlich besonders geschützt (DSGVO, Art. 9). Ein gewöhnliches Formular ist dafür nicht gebaut.
- Impressum und Datenschutzerklärung. Nach dem E-Commerce-Gesetz (§ 5) mindestens Name, Anschrift und E-Mail. Je nach Ordination außerdem die Aufsichtsbehörde, die Kammer (zum Beispiel Ärztekammer für Wien) mit Berufsbezeichnung, ein Hinweis auf das Berufsrecht samt Zugang dazu und die UID-Nummer, falls vorhanden. Die Vorlage liefern wir, Sie prüfen und geben frei.
Honorar und Rückerstattung einfach erklärt
Viele Patienten wissen nicht genau, wie das Wahlarzt-System funktioniert. So beschreibt es die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK):
- Der Patient bezahlt die Honorarnote.
- Die ÖGK erstattet grundsätzlich 80 Prozent des Betrags, den sie bei einer Vertragsärztin bezahlt hätte, höchstens die tatsächlichen Kosten. Die ÖGK sagt selbst: Selten kommen 80 Prozent der Rechnung zurück, weil Wahlarzt-Honorare meist höher sind als die Kassentarife.
- Seit 1. Juli 2024 reichen Wahlärztinnen und Wahlärzte, die im Jahr mindestens 300 Patienten betreuen, die Anträge elektronisch über WAHonline bei der ÖGK ein. Kleinere Ordinationen können das freiwillig tun.
Auf der Website reichen dafür drei, vier Sätze und der Hinweis, dass die genaue Höhe die Kasse des Patienten sagt. Andere Kassen (BVAEB, SVS) haben eigene Regeln. Wir schreiben nur, was Sie für Ihre Ordination bestätigen.
Ob Sie Richtwerte für Ihre Honorare auf die Seite stellen, entscheiden Sie. Die Verordnung der Ärztekammer regelt Preisangaben nicht ausdrücklich. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorher bei der Ärztekammer nach.
Was eine Arzt-Website nicht sagen darf
Das Ärztegesetz sagt in § 53: Ärztinnen und Ärzte haben sich "jeder unsachlichen, unwahren oder das Standesansehen beeinträchtigenden Information" zu enthalten. Laut Absatz 3 gilt das sinngemäß auch für andere, also auch für uns, wenn wir Ihre Texte schreiben. Die Details stehen in der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer "Arzt und Öffentlichkeit 2014". Sie erlaubt ausdrücklich eine eigene Homepage und Information über Ihre Tätigkeitsgebiete. Nicht erlaubt sind:
- herabsetzende Äußerungen über andere Ärztinnen und Ärzte und ihre Methoden,
- eine wahrheitswidrige medizinische Exklusivität ("als einzige in Wien"),
- Selbstanpreisung "durch aufdringliche und/oder marktschreierische Darstellung".
Dazu verbietet die Verordnung Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte. Namen oder Bilder von Patienten sind nur mit deren Zustimmung erlaubt.
So setzen wir das in Ihren Texten um:
"eine der renommiertesten Augenärztinnen Österreichs"
- DAS SCHREIBEN WIR STATTDESSEN
- Fachärztin für Augenheilkunde, mit den Schwerpunkten, die Sie belegen können
"keine Wartezeiten"
- DAS SCHREIBEN WIR STATTDESSEN
- Termine nach telefonischer Vereinbarung
"Falten verschwinden", "spürbar jünger"
- DAS SCHREIBEN WIR STATTDESSEN
- was die Behandlung ist und wie sie abläuft, ohne Ergebnis zu versprechen
Patientenstimmen und Sterne auf der Startseite
- DAS SCHREIBEN WIR STATTDESSEN
- keine; Ihr Google-Profil zeigt Bewertungen ohnehin
Vorher-Nachher-Fotos
- DAS SCHREIBEN WIR STATTDESSEN
- nur mit schriftlicher Zustimmung der Patienten, im Zweifel weglassen
| FORMULIERUNGEN, DIE WIR VERMEIDEN | DAS SCHREIBEN WIR STATTDESSEN |
|---|---|
| "eine der renommiertesten Augenärztinnen Österreichs" | Fachärztin für Augenheilkunde, mit den Schwerpunkten, die Sie belegen können |
| "keine Wartezeiten" | Termine nach telefonischer Vereinbarung |
| "Falten verschwinden", "spürbar jünger" | was die Behandlung ist und wie sie abläuft, ohne Ergebnis zu versprechen |
| Patientenstimmen und Sterne auf der Startseite | keine; Ihr Google-Profil zeigt Bewertungen ohnehin |
| Vorher-Nachher-Fotos | nur mit schriftlicher Zustimmung der Patienten, im Zweifel weglassen |
Jeder Text geht vor dem Livegang an Sie zur Freigabe. Sie kennen Ihre Qualifikationen, wir schreiben nur, was Sie bestätigen.
Barrierefreiheit: Was gilt für eine Ordination?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Dienstleistungen, die online abgeschlossen werden, etwa eine Buchung. Eine reine Informationsseite mit Telefonnummer fällt nach unserem Verständnis nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind ausgenommen. Das trifft auf viele Einzelordinationen zu. Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt trotzdem für alle.
Wir bauen gut lesbar: große Schrift, starke Kontraste, ein Sprung-Link zum Inhalt, Bedienung per Tastatur. Eine Zusage "barrierefrei nach BaFG" geben wir nicht, weil das eine eigene Prüfung braucht.
Was es kostet
Drei Pakete zum Fixpreis, einmalig, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Keine Anzahlung: Sie zahlen erst, wenn die fertige Seite abgenommen ist. Die Texte schreiben wir in jedem Paket.
Kompakt
- PREIS NETTO
- 599 Euro (für kleinere Ordinationen)
- FÜR WEN
- Ordination, die eine klare Seite braucht
- WAS DRIN IST
- eine Seite mit Termin, Zeiten, Kasse und Honorar, Schwerpunkten, Anfahrt; Texte von uns; Kontaktformular ohne Gesundheitsdaten; Impressum und Datenschutzerklärung als Vorlage; drei Korrekturrunden
Sichtbar
- PREIS NETTO
- 999 Euro
- FÜR WEN
- Ordination mit mehreren Schwerpunkten
- WAS DRIN IST
- alles aus Kompakt plus vier Unterseiten, zum Beispiel je Schwerpunkt; eigener Titel und Beschreibung für Google je Seite; Adresse und Zeiten so hinterlegt, dass Google sie richtig liest; wir prüfen, dass Ihre Angaben bei Google zur Website passen
Rundum
- PREIS NETTO
- 1.499 Euro
- FÜR WEN
- Ordination, die eigene Bilder zeigen will
- WAS DRIN IST
- alles aus Sichtbar, bis zu acht Unterseiten, Fototermin in der Ordination (bis 2 Stunden, bis zu 20 bearbeitete Fotos; keine Patienten im Bild)
| PAKET | PREIS NETTO | FÜR WEN | WAS DRIN IST |
|---|---|---|---|
| Kompakt | 599 Euro (für kleinere Ordinationen) | Ordination, die eine klare Seite braucht | eine Seite mit Termin, Zeiten, Kasse und Honorar, Schwerpunkten, Anfahrt; Texte von uns; Kontaktformular ohne Gesundheitsdaten; Impressum und Datenschutzerklärung als Vorlage; drei Korrekturrunden |
| Sichtbar | 999 Euro | Ordination mit mehreren Schwerpunkten | alles aus Kompakt plus vier Unterseiten, zum Beispiel je Schwerpunkt; eigener Titel und Beschreibung für Google je Seite; Adresse und Zeiten so hinterlegt, dass Google sie richtig liest; wir prüfen, dass Ihre Angaben bei Google zur Website passen |
| Rundum | 1.499 Euro | Ordination, die eigene Bilder zeigen will | alles aus Sichtbar, bis zu acht Unterseiten, Fototermin in der Ordination (bis 2 Stunden, bis zu 20 bearbeitete Fotos; keine Patienten im Bild) |
Laufend: 29 Euro netto im Monat, jährlich im Voraus verrechnet (Laufzeit ein Jahr, verlängert sich automatisch, Kündigung einen Monat vor Ablauf). Darin sind Speicherplatz, die Pflege der Einträge, die auf Ihre Website zeigen, Sicherheitsupdates und bis zu zwei kleine Änderungen pro Quartal (zum Beispiel neue Urlaubszeiten). Wenn Sie die Seite lieber selbst betreiben, übergeben wir alle Dateien und Zugänge.
Ihre Internetadresse bleibt bei Ihnen. Die Jahresgebühr dafür zahlen Sie wie bisher selbst an Ihren Anbieter.
Eine bestimmte Platzierung bei Google sagen wir nicht zu. Niemand kann das seriös. Zugesagt wird der Umfang.
Haben Sie schon eine Website bei einer anderen Agentur, lesen Sie Website-Agentur wechseln. Was beim Umstieg mit der alten Seite passiert: Neue Website: Ablauf und alte Seite. Allgemein zu unseren Websites: Website erstellen lassen in Wien.
So läuft es ab
- Erstgespräch, 15 Minuten. Wir klären Fach, Schwerpunkte, Kasse oder Wahlarzt, Sprachen. Sie müssen nichts vorbereiten.
- Kostenloser Entwurf. Innerhalb von 48 Stunden nach dem Gespräch sehen Sie einen echten Entwurf im Browser. Er zeigt Aufbau und Gestaltung; die Inhalte prüfen Sie, bevor etwas veröffentlicht wird. Gefällt er Ihnen nicht, kostet Sie das nichts.
- Texte und Vorschau. Nach dem Auftrag schreiben wir die Texte aus Ihren Angaben. Die Vorschau der fertigen Seite bekommen Sie binnen 14 Tagen, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind.
- Freigabe. Sie lesen jeden Satz und melden Ihre Wünsche binnen 7 Tagen nach jeder Vorschau. Drei Korrekturrunden sind dabei. Ohne Rückmeldung gilt die Seite als abgenommen.
- Online. Nach Abnahme und Zahlung geht die Seite live. Ab dann kümmern wir uns um Technik und Sicherheit.
Häufige Fragen
Was muss auf die Homepage einer Arztpraxis?
Telefon und Terminweg, Ordinationszeiten, Kasse oder Wahlarzt, Ihre Fachgebiete, Sprachen, Adresse mit Anfahrt, Impressum und Datenschutzerklärung. Für Wahlarzt-Ordinationen zusätzlich ein kurzer Absatz zu Honorar und Rückerstattung.
Was darf ein Arzt auf seiner Website schreiben?
Sachliche und wahre Information über die eigenen Tätigkeitsgebiete, die Sie durch Aus- und Fortbildung beherrschen. Nicht erlaubt sind herabsetzende Aussagen über Kollegen, eine wahrheitswidrige Exklusivität und marktschreierische Selbstanpreisung (Verordnung "Arzt und Öffentlichkeit 2014"). Im Zweifel gibt die Ärztekammer für Wien Auskunft.
Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?
Bei uns einmalig 599, 999 oder 1.499 Euro netto, je nach Umfang. Dazu kommen 29 Euro netto im Monat für Betrieb und Sicherheit, jährlich im Voraus (Laufzeit ein Jahr, verlängert sich automatisch). Bezahlt wird erst nach der Abnahme.
Kann ich die Website nicht selbst mit einem Baukasten bauen?
Können Sie. Dann schreiben Sie die Texte, suchen die Bilder, richten Formular und Rechtstexte ein und halten alles aktuell, neben der Ordination. Die Monatsgebühr ist niedrig, bezahlt wird mit Ihrer Zeit, und auf die Wortwahl nach dem Ärztegesetz achten Sie dann allein. Bei uns lesen Sie nur gegen und geben frei.
Muss die Website meiner Ordination barrierefrei sein?
Eine reine Informationsseite fällt nach unserem Verständnis nicht unter das Barrierefreiheitsgesetz, und Kleinstunternehmen sind befreit, wenn sie weniger als 10 Beschäftigte haben und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Das trifft auf viele Einzelordinationen zu. Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt trotzdem, gut lesbar sollte die Seite also immer sein. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls fragen Sie bitte die Kammer oder eine Juristin.
Was gehört ins Impressum einer Arztpraxis?
Nach § 5 E-Commerce-Gesetz mindestens Name, Anschrift und E-Mail, je nach Ordination außerdem die Aufsichtsbehörde, die Ärztekammer mit Berufsbezeichnung und ein Hinweis auf das Berufsrecht samt Zugang, sowie die UID-Nummer, falls vorhanden. Die Vorlage liefern wir, Sie prüfen sie.
Darf ich Patientenbewertungen auf meine Website stellen?
Die Verordnung der Ärztekammer sagt zu Online-Bewertungen nichts Ausdrückliches. Namen oder Bilder von Patienten dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden, und marktschreierische Darstellung ist verboten. Wir verzichten deshalb auf Stimmen und Sterne auf der Website.
Kann man über das Kontaktformular einen Termin anfragen?
Ja, als Rückruf-Bitte: Name, Telefonnummer, Wunschzeit. Beschwerden oder Befunde gehören nicht ins Formular, das sagt ein Hinweis direkt darüber. Technisch verhindern können wir nicht, was jemand ins Formular schreibt.
Ich habe schon eine alte Website. Muss ich alles neu machen?
Nein. Wir übernehmen, was stimmt. Die Internetadresse bleibt bei Ihnen, die Jahresgebühr dafür zahlen Sie wie bisher selbst. Bestehende E-Mail-Postfächer fassen wir nicht an.
Quellen
- Ärztegesetz 1998, § 53, RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes), ris.bka.gv.at, abgerufen am 14.10.2026.
- Verordnung der Österreichischen Ärztekammer "Arzt und Öffentlichkeit 2014", konsolidierte Fassung (Stand 2. Änderung 14.12.2018, laut Fußnote rechtlich unverbindlich), aerztekammer.at, abgerufen am 14.10.2026.
- Österreichische Gesundheitskasse, Kostenerstattung bei Wahlärztinnen und Wahlärzten, oegk.at, abgerufen am 14.10.2026.
- Barrierefreiheitsgesetz: Leitlinien für Kleinstunternehmen (Sozial- und Wirtschaftsministerium, 10.07.2025) und WKO, Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce, wko.at/internetrecht/barrierefreiheitsgesetz-e-commerce, abgerufen am 23.09.2026.
Sprechen wir über Ihre Ordination
In 15 Minuten wissen Sie, welches Paket passt und was wir von Ihnen brauchen. 48 Stunden später sehen Sie Ihren Entwurf.